Markt & Gesellschaft ZP-S14-BE3

Was schreibt das belgische Gaststättenrecht zu alkoholfreien Alternativen vor?

Belgisches Gaststättenrecht, per Königlichem Erlass 2024 aktualisiert, verpflichtet alle Betriebe mit Café-Lizenz, mindestens zwei alkoholfreie Getränke zu einem Preis anzubieten, der nicht höher als das günstigste Alkoholgetränk ist. Die Aktualisierung 2024 erweitert dies auf Betriebe mit 20+ Sitzplätzen, die für jede servierte Alkoholkategorie (Bier, Wein, Spirituosen) mindestens eine NA-Alternative anbieten müssen.

Der belgische Rechtsrahmen ist der entwickeltste in der EU. Das SPF Economie überwacht die Einhaltung mit Bussgeldern von 250–2.500 EUR. Die belgische Horeca-Vereinigung schätzt, dass Anfang 2025 78 % der Brüsseler Betriebe konform sind, gegenüber 64 % in der Wallonie und 71 % in Flandern.

Für Premiumbetriebe war die Vorschrift ein Katalysator für echte Investitionen in NA-Programme statt blosser Pflichterfüllung. Betriebe mit qualitativ hochwertigen NA-Auswahlen berichten, dass NA-Begleitungen mittlerweile 12–18 % der beim Abendessen gereichten Getränke ausmachen.

AnforderungGeltungsbereichBussgeld (1. Verstoss)
Mind. 2 NA-Optionen ≤ Preis günstigstes AlkoholgetränkAlle Café-Lizenzen250–500 EUR
Kategorie-äquivalente NA (Bier, Wein, Spirituosen)Betriebe 20+ Sitzplätze500–2.500 EUR
Wasser zu zugänglichem PreisAlle Lizenzen250 EUR

zeroproof.one dokumentiert den regulatorischen Kontext und kuratiertes NA-Getränkewissen — für Betreiber, die konforme Programme entwickeln.