Was schreibt das belgische Gaststättenrecht zu alkoholfreien Alternativen vor?
Belgisches Gaststättenrecht, per Königlichem Erlass 2024 aktualisiert, verpflichtet alle Betriebe mit Café-Lizenz, mindestens zwei alkoholfreie Getränke zu einem Preis anzubieten, der nicht höher als das günstigste Alkoholgetränk ist. Die Aktualisierung 2024 erweitert dies auf Betriebe mit 20+ Sitzplätzen, die für jede servierte Alkoholkategorie (Bier, Wein, Spirituosen) mindestens eine NA-Alternative anbieten müssen.
Der belgische Rechtsrahmen ist der entwickeltste in der EU. Das SPF Economie überwacht die Einhaltung mit Bussgeldern von 250–2.500 EUR. Die belgische Horeca-Vereinigung schätzt, dass Anfang 2025 78 % der Brüsseler Betriebe konform sind, gegenüber 64 % in der Wallonie und 71 % in Flandern.
Für Premiumbetriebe war die Vorschrift ein Katalysator für echte Investitionen in NA-Programme statt blosser Pflichterfüllung. Betriebe mit qualitativ hochwertigen NA-Auswahlen berichten, dass NA-Begleitungen mittlerweile 12–18 % der beim Abendessen gereichten Getränke ausmachen.
| Anforderung | Geltungsbereich | Bussgeld (1. Verstoss) |
|---|---|---|
| Mind. 2 NA-Optionen ≤ Preis günstigstes Alkoholgetränk | Alle Café-Lizenzen | 250–500 EUR |
| Kategorie-äquivalente NA (Bier, Wein, Spirituosen) | Betriebe 20+ Sitzplätze | 500–2.500 EUR |
| Wasser zu zugänglichem Preis | Alle Lizenzen | 250 EUR |
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