Wie hoch wäre die Zuckergetränkesteuer je Liter, und ab wann soll sie gelten?

Der Kabinettsentwurf sieht zwei Stufen nach Zuckergehalt je 100 ml vor: 0,26 Euro je Liter bei 5 g bis unter 8 g und 0,32 Euro je Liter ab 8 g. Geplanter Start ist der 1. Juli 2027. Das Aufkommen wird auf 690 Millionen Euro im Jahr 2027 (Rumpfjahr) und rund 890 Millionen Euro im Jahr 2031 geschätzt.

Die Schwellen gelten je 100 ml, die Sätze je Liter; 5 g auf 100 ml entsprechen also 50 g je Liter, 8 g auf 100 ml entsprechen 80 g je Liter. Bei einer 1,5-Liter-Flasche beträgt die Steuer allein rund 0,39 Euro in der unteren Stufe (0,26 mal 1,5) und 0,48 Euro in der oberen Stufe (0,32 mal 1,5), noch vor Handelsspanne und Mehrwertsteuer. Der erste Entwurf kannte drei Stufen mit einem Spitzensatz von 0,38 Euro ab 10 g; der am 9. Oktober 2026 gemeldete Koalitionskompromiss strich diese dritte Stufe und behielt das zweistufige Modell der Finanzkommission Gesundheit. Steuerschuldner sind wie bei Verbrauchsteuern üblich Hersteller und Großhandel; unabhängige Hersteller bis 70.000 Liter im Jahr bleiben ausgenommen.

Welche Getränke würden besteuert, und welche stehen auf der Liste der nicht erfassten?

Erfasst werden Limonaden wie Cola und Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen, Eistee, Energydrinks, Fruchtnektar, Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz und zuckerhaltige Sirupe. Nicht erfasst sind reine Säfte, Milch und Pflanzendrinks, ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke, alkoholische Getränke und deren alkoholfreie Alternativen, darunter alkoholfreies Bier.

GetränkekategorieBehandlung im Kabinettsentwurf (Zuckerschwelle in g auf 100 ml)In den Berichten genannte Beispiele
Zuckerhaltige ErfrischungsgetränkeSteuerpflichtig ab 5Cola, Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen, Eistee, Energydrinks
Nektare, Konzentrate und SirupeSteuerpflichtig ab 5Fruchtnektar, Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz, zuckerhaltige Sirupe und Postmix für Gastronomie oder Verbraucher
Alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und SektNicht erfasst, unabhängig vom ZuckergehaltAlkoholfreie Liköre und Cocktails stehen mit auf der Liste
Nur mit Süßungsmitteln gesüßte GetränkeNicht erfasstZuckerfreie Colas
Reine Säfte und ungesüßte SchorlenNicht erfasstReine Frucht- und Gemüsesäfte, reine Saftkonzentrate
Milch und PflanzendrinksNicht erfasstMilch, Haferdrink, Reisdrink
Alkoholische GetränkeNicht erfasstBier, Wein und Spirituosen, bereits anderen Verbrauchsteuern unterworfen

Warum nennt die Ausnahme das Getränk, statt den Zucker zu messen?

Die Ausnahme ist eine Liste von Produktkategorien und kein Zuckertest. Alkoholische Getränke bleiben außen vor, weil sie meist schon einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen, und ihre alkoholfreien Alternativen werden neben ihnen als nicht erfasst aufgeführt. Eine eigene Begründung für die alkoholfreie Gruppe oder eine Zuckerobergrenze nennt keiner der geprüften Berichte.

Bei einer Kategorienausnahme wird die 5-g-Schwelle auf Bier nie angewandt. Die Zuckerwerte alkoholfreier Biere schwanken je nach Rezept stark, wie die Seite zu Zucker und Kalorien im alkoholfreien Bier belegt; ein malzbetontes alkoholfreies Bier liegt damit per Namen außerhalb der Steuer, eine Cola mit gleichem Zuckergehalt läge innerhalb. Ausgenommen sind auch rein mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke, was zeigt, dass die Abgabe auf zugesetzten Zucker in Erfrischungsgetränken zielt und nicht auf Kalorien insgesamt. Ein Bericht vom 22. Oktober 2026 nennt eine Einschränkung: Brauereien stellen zunehmend Limonaden her, sodass Brauunternehmen über diese Sortimente trotzdem betroffen sein können.

Hätten frühere Entwürfe alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein besteuert?

Ja. Ein im August 2026 bekannt gewordenes Eckpunktepapier des Finanzministeriums wollte die Steuer auf alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein, mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke, Säfte aus Konzentrat und Pflanzendrinks ausdehnen, bei einer Schwelle von 4,5 g auf 100 ml. Ein späteres Kompromisspapier nahm alkoholfreies Bier und Wein aus, und der Kabinettstext vom 14. Oktober behält diese Ausnahme bei.

Diese Abfolge fehlt in den meisten Zusammenfassungen. Das Landwirtschaftsministerium bezifferte das Aufkommen des Eckpunktepapiers auf rund 2 Milliarden Euro im Jahr, der Koalitionsvertrag sah 650 Millionen Euro vor. Am 26. August 2026 nannte Finanzminister Lars Klingbeil eine Steuer auf zuckerfreie Getränke „Quatsch“ und sagte, sie werde nicht kommen; Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, er könne diese Position eins zu eins unterstreichen. Die Ausnahme für alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein ist damit das Ergebnis einer Verengung binnen zwei Monaten, vom Papier, das sie einschloss, zum Kabinettsentwurf, der sie als nicht erfasst führt.

Wie verhält sich das deutsche Modell zur britischen Zuckerabgabe?

Die deutschen Schwellen decken sich mit den britischen: 5 g und 8 g Zucker auf 100 ml. Die Sätze unterscheiden sich. Die britische Soft Drinks Industry Levy erhebt seit dem 1. April 2025 in der unteren Stufe 19,4 Pence je Liter und in der oberen 25,9 Pence, der deutsche Entwurf 26 und 32 Eurocent.

MerkmalDeutschland (Kabinettsentwurf)Vereinigtes Königreich (geltende Abgabe)
Untere Stufe (g Zucker auf 100 ml)5 bis unter 85 bis unter 8
Obere Stufe (g Zucker auf 100 ml)8 oder mehr8 oder mehr
Unterer Satz je Liter0,26 Euro19,4 Pence (18 Pence vom 6. April 2018 bis 31. März 2025)
Oberer Satz je Liter0,32 Euro25,9 Pence (24 Pence im selben Zeitraum)
StartGeplant zum 1. Juli 20276. April 2018
Rechtsstatus am 26. Oktober 2026Entwurf, Bundestag hat nicht abgestimmtIn Kraft
Einnahmen690 Millionen Euro erwartet für 2027327 Millionen Pfund in 2024 bis 2025 (vorläufig)

Die britischen Einnahmen sanken drei Jahre in Folge, von 355 Millionen Pfund in 2022 bis 2023 auf 338 Millionen in 2023 bis 2024 und 327 Millionen in 2024 bis 2025. Ein Bericht vom 1. Oktober 2026 hielt fest, die deutschen Einnahmeprognosen seien umstritten, weil Hersteller den Zuckergehalt senken könnten, um der Steuer zu entgehen, wie es in Großbritannien berichtet wurde.

Wo steht das Gesetzgebungsverfahren, und wer widerspricht?

Beschlossen ist die Steuer nicht. Am 14. Oktober 2026 billigte das Kabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, die die Abgabe in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 einfügen wollen; im jüngsten geprüften Bericht vom 22. Oktober 2026 hatte der Bundestag nicht abgestimmt. Eine weitergehende Befreiung für Hersteller bis 1 Million Liter braucht noch die Genehmigung der EU-Kommission.

Widerspruch kommt aus mehreren Richtungen. Der Nationale Normenkontrollrat beanstandet das beschleunigte Verfahren und hält viele Annahmen zur Umsetzung für nicht ausreichend nachvollziehbar. Der Deutsche Brauer-Bund und weitere Verbände der Getränkewirtschaft wollen die Pläne stoppen oder grundlegend überarbeiten und halten einen Start im Sommer 2027 für zu früh; sie verweisen auf Kosten für IT, Abrechnung und Prozesse, und ein früherer Entwurf bezifferte den Erfüllungsaufwand der Unternehmen auf rund 2,3 Millionen Euro jährlich sowie etwa 200 zusätzliche Stellen beim Zoll. Die CSU soll einen Start am 1. Januar 2028 bevorzugen. Der Stand wurde am 26. Oktober 2026 geprüft und kann sich in jeder Sitzungswoche ändern.

Was belegen die veröffentlichten Berichte nicht?

Die Berichte beschreiben einen Entwurf und kein Gesetz, und die Einnahmeschätzung für das erste Jahr schwankte je nach Fassung zwischen 690 und 945 Millionen Euro. Sätze und Ausnahmen stützen sich hier auf drei übereinstimmende Berichte; die Pressemitteilung des Finanzministeriums selbst ließ sich nicht abrufen, und der Bundestag kann den Text noch ändern.

Drei Grenzen gelten. Die Berichte nennen für kein alkoholfreies Bier einen Zuckerwert und sagen nicht, ob die Liste der ausgenommenen Getränke das parlamentarische Verfahren übersteht. Die Berichte definieren ein Zuckergetränk nur über Beispiele, nicht über eine Rechtsdefinition. Die Befreiung bis 1 Million Liter würde, falls genehmigt, den Kreis der Zahler ändern, nicht die Stufen. Eine vergleichbare belgische oder EU-weite Maßnahme wird nicht genannt, weil sie sich nicht aus einem amtlichen Text belegen ließ; den Marktbezug liefert die Seite zum Marktanteil alkoholfreien Biers in Europa und Deutschland.

Welche kurzen Fragen wirft die Zuckersteuer für alkoholfreie Getränke auf?

Wird alkoholfreies Bier von der deutschen Zuckersteuer erfasst?

Nein, nicht im Kabinettsentwurf vom 14. Oktober 2026. Alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreier Sekt stehen auf der Liste der nicht erfassten Getränke, doch der Entwurf ist noch kein Gesetz, weil der Bundestag nicht abgestimmt hat.

Wie viel würde die Zuckergetränkesteuer je Liter kosten?

Der Entwurf erhebt 0,26 Euro je Liter bei 5 g bis unter 8 g Zucker auf 100 ml und 0,32 Euro je Liter ab 8 g, geplant ab dem 1. Juli 2027. Eine 1,5-Liter-Flasche der oberen Stufe trüge rund 0,48 Euro Steuer.

Gilt die Steuer auch für zuckerfreie Getränke wie Cola Zero?

Nein. Nur mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke sind im Kabinettsentwurf nicht erfasst, und Finanzminister Lars Klingbeil sagte am 26. August 2026, eine Steuer auf zuckerfreie Getränke werde nicht kommen.

Gibt es im Vereinigten Königreich eine vergleichbare Zuckersteuer?

Ja. Die Soft Drinks Industry Levy gilt seit dem 6. April 2018 mit denselben Stufen von 5 g und 8 g auf 100 ml, seit dem 1. April 2025 mit 19,4 und 25,9 Pence je Liter.

Quellen

  • Haufe, Bundeskabinett: Einführung einer Zuckergetränkesteuer (15. Oktober 2026, mit Bezug auf die Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 14. Oktober 2026): zwei Stufen zu 0,26 und 0,32 Euro je Liter, nicht erfasste Kategorien einschließlich alkoholfreiem Wein, Sekt, Bier, Likören und Cocktails, Regeln für 70.000 Liter und 1 Million Liter, Start am 1. Juli 2027. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • Deutsche Handwerks Zeitung, Kabinett beschließt Zuckersteuer auf Getränke (14. Oktober 2026): Sätze, Ausnahmen einschließlich alkoholfreiem Bier und Wein, Einnahmen von 690 Millionen Euro in 2027 und 890 Millionen Euro in 2031, Präferenz der CSU für den 1. Januar 2028. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • Retail News, Bundeskabinett beschließt Zuckersteuer auf Softdrinks ab Juli 2027 (14. Oktober 2026): Sätze, Steuer von 39 und 48 Cent auf eine 1,5-Liter-Flasche, Ausnahmen, Beratung im Bundestag steht aus. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • ZDFheute, Zuckersteuer kommt abgeschwächt: Weniger Steuern, mehr Ausnahmen (14. Oktober 2026): abgeschwächter Entwurf mit zwei Stufen, dritte Stufe gestrichen, Hersteller bis 70.000 und 1 Million Liter. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • Deutsches Ärzteblatt, Bundesregierung erteilt Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke eine Absage (26. August 2026): Eckpunktepapier mit alkoholfreiem Bier und Wein, Schwelle von 4,5 g, Aussagen von Lars Klingbeil und Friedrich Merz, Aufkommensschätzungen von rund 2 Milliarden und 650 Millionen Euro. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • Deutsches Ärzteblatt, Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Zuckersteuer (1. Oktober 2026, aktualisiert am 5. Oktober 2026): erster Entwurf, Ausnahme für alkoholfreies Bier und Wein, Schätzung von 945 Millionen Euro im ersten Jahr, Bedenken zur Rezepturänderung. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • Tagesspiegel, Freigrenze für Kleinproduzenten: Koalition einigt sich offenbar im Streit über Zuckersteuer (9. Oktober 2026): Kompromiss mit zwei Stufen, Schwelle von 70.000 Litern, Start am 1. Juli 2027. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • MS Aktuell, Zuckersteuer soll kommen: Neue Zweifel am schnellen Start (22. Oktober 2026): Weg über das Haushaltsbegleitgesetz 2027, Einwände des Nationalen Normenkontrollrats und des Deutschen Brauer-Bundes, Schätzungen zum Erfüllungsaufwand. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • GOV.UK, Soft Drinks Industry Levy statistics commentary: Stufen von 5 g und 8 g auf 100 ml, Sätze von 18 und 24 Pence je Liter ab 6. April 2018 und 19,4 und 25,9 Pence ab 1. April 2025, Einnahmen von 355, 338 und 327 Millionen Pfund. Abgerufen am 26. Oktober 2026.
  • Berechnete Werte: 0,26 mal 1,5 ergibt 0,39 Euro; 0,32 mal 1,5 ergibt 0,48 Euro; 5 g auf 100 ml mal 10 ergibt 50 g je Liter.