Welche EU-Vorschriften gelten seit 2022 für entalkoholisierten Wein?
Die EU-Verordnung 2021/2117 (gültig ab 2022) hat die Regulierung von entalkoholisiertem Wein grundlegend verändert: Erstmals dürfen Produkte mit < 0,5% vol. als “entalkoholisierter Wein” bezeichnet werden und müssen nicht mehr als “weinhaltige Getränke” oder Ähnliches deklariert werden. Produkte mit 0,5–2,0% vol. können als “teilweise entalkoholisierter Wein” bezeichnet werden. Diese Regulierung normalisiert entalkoholisierten Wein im europäischen Lebensmittelrecht — ein historischer Durchbruch für die Kategorie.
Was die Verordnung nicht erlaubt: Entalkoholisierter Wein darf keine geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC, DOC, DOQ) tragen. Ein Torres Natureo aus Penedès darf nicht als “Penedès” bezeichnet werden, obwohl die Trauben aus dieser Region stammen. Diese Einschränkung reflektiert die Sorge der traditionellen Weinregionen, dass Qualitätsassoziationen mit ihren geografischen Herkunftsbezeichnungen nicht für ein technisch verändertes Produkt gelten sollten.
| Kategorie | Alkohol | Bezeichnung erlaubt |
|---|---|---|
| Entalkoholisierter Wein | < 0,5% | Ja (seit 2022) |
| Teilweise entalkohol. Wein | 0,5–2,0% | Ja (seit 2022) |
| Mit Herkunftsbezeichnung (AOC) | Jeder | Nein |
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