Wie viel Ethanol steckt bei 0,5 Prozent Vol. tatsächlich in der Flasche?

Ein Bier mit 0,5 Prozent Vol. enthält rund 3,9 Gramm Ethanol pro Liter, also etwa 1,3 Gramm in einer Flasche von 0,33 Litern. Die Rechnung folgt der Dichte von Ethanol mit 0,789 Gramm je Milliliter: ein halber Milliliter Ethanol auf 100 Milliliter Flüssigkeit wiegt 0,39 Gramm. Ein gewöhnliches Pils mit 5 Prozent Vol. bringt in derselben Flasche etwa 13 Gramm mit, also das Zehnfache.

Diese Menge bildet den einzigen Ausgangswert für alles Weitere. Sie ist nicht null, und sie als null zu bezeichnen wäre unsauber. Zugleich ist sie so gering, dass ein erwachsener Stoffwechsel sie schneller abbaut, als ein Mensch sie realistisch aufnehmen kann. Genau dieses Verhältnis zweier Geschwindigkeiten entscheidet die Frage, nicht die Zahl auf dem Etikett.

Die Angabe 0,0 Prozent gehört in eine andere Kategorie. Sie bezeichnet ein Bier, das bis auf eine analytisch kaum messbare Spur entalkoholisiert oder entsprechend gebraut wurde. Wer sie druckt, geht freiwillig über die gesetzliche Anforderung hinaus.

Warum gilt für Fahranfänger nach Paragraf 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot?

Paragraf 24c des Straßenverkehrsgesetzes untersagt Fahrenden in der Probezeit und allen unter 21 Jahren den Alkohol am Steuer vollständig, ohne jeden Toleranzwert. Für alle übrigen Fahrenden gilt die bekannte Grenze von 0,5 Promille, die einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 Milligramm pro Liter entspricht. Der Verstoß gegen das Verbot für Fahranfänger wird mit Bußgeld, einem Punkt und einer Verlängerung der Probezeit geahndet.

Diese Personengruppe war der ausdrückliche Anlass für den Freiburger Trinkversuch. Die Autoren nennen Paragraf 24c StVG in der Einleitung ihrer Arbeit als Grund, warum überhaupt belastbare Daten nötig wurden: Wenn ein Getränk bis zu 0,5 Prozent Vol. enthalten darf und gleichzeitig eine Nulltoleranz gilt, muss die tatsächliche Blutalkoholkonzentration nach dem Konsum bekannt sein.

Bemerkenswert ist die praktische Auswirkung. Ein absolutes Verbot klingt strenger als jede Promillegrenze, lässt sich aber nur an dem messen, was ein Gerät erfassen kann. Da alkoholfreies Bier Werte hinterlässt, die zwei Größenordnungen unter der Nachweisschwelle eines Atemalkoholtests liegen, läuft das Verbot bei diesem Getränk faktisch ins Leere.

Flaschen alkoholfreien Biers in einer Reihe im Regal

Die Prozentangabe beschreibt das Getränk. Die Promillegrenze beschreibt den Menschen. Eine Verkehrskontrolle misst nur das Zweite.

Was ergab der Freiburger Trinkversuch mit 1,5 Litern in einer Stunde?

Annette Thierauf, Markus Große Perdekamp und Volker Auwärter am Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg baten 78 Probanden nach fünf Tagen vollständiger Alkoholabstinenz, innerhalb einer Stunde 1,5 Liter alkoholfreies Bier mit 0,41 bis 0,42 Prozent Vol. zu trinken. In viertel- und halbstündlichen Abständen wurde Blut entnommen und mittels Headspace-Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion untersucht.

Von 67 auswertbaren Datensätzen ließ sich bei 20 Personen überhaupt Ethanol nachweisen, bei einer Nachweisgrenze von 0,0005 Gramm pro Liter. Der höchste gemessene Wert der gesamten Kohorte lag bei 0,0056 Promille, also rund 89 mal unter der Grenze von 0,5 Promille. Die Autoren folgerten, dass selbst bei unrealistisch hohem Konsum keine negativen forensischen Konsequenzen zu erwarten sind.

Die Arbeit erschien 2012 in der Zeitschrift Rechtsmedizin, und die Autoren erklärten eine finanzielle Unterstützung durch eine Privatbrauerei. Diese Angabe gehört offen genannt statt weggelassen. Das Design trägt unabhängig davon: fünf Tage Karenz, Blutproben statt Atemluft, ein validiertes chromatographisches Verfahren und eine ausgewiesene Nachweisgrenze.

Wie schnell baut der Körper diese Menge wieder ab?

Der Abbau übertrifft die Zufuhr um ein Vielfaches, und darin liegt die eigentliche Erklärung der Freiburger Werte. Alan Wayne Jones beziffert in seiner Übersicht zur forensischen Literatur die physiologische Spanne der Ethanoleliminierung aus dem Blut auf 0,10 bis 0,35 Gramm pro Liter und Stunde, mit 0,15 Gramm pro Liter und Stunde als brauchbarem Mittelwert bei mäßigen Trinkenden.

Gegen diesen Wert steht die Zufuhr. Bei einer erwachsenen Person von 75 Kilogramm entspricht ein Abbau von 0,15 Gramm pro Liter und Stunde dem Verschwinden von rund 7,9 Gramm Ethanol je Stunde. Eine Flasche von 0,33 Litern an der Obergrenze liefert 1,3 Gramm. Um lediglich einen konstanten Wert zu halten, ohne ihn je zu steigern, müssten ununterbrochen etwa sechs Flaschen pro Stunde getrunken werden.

Dieselbe Rechnung erklärt, warum eine einzelne Flasche praktisch spurlos bleibt. Verteilt im Körperwasser einer Person von 75 Kilogramm ergeben 1,3 Gramm Ethanol einen rechnerischen Spitzenwert nahe 0,025 Promille, den die Leber in etwa zehn Minuten beseitigt. Diese Werte sind Rechenbeispiele aus veröffentlichten Konstanten, keine Messungen; die empirische Grundlage bleiben die Freiburger Blutwerte.

Enthalten Brötchen und Fruchtsaft mehr Ethanol als alkoholfreies Bier?

Manche Backwaren tatsächlich ja, die viel zitierte Banane dagegen eindeutig nicht. Eva Gorgus, Maike Hittinger und Dieter Schrenk untersuchten Produkte des deutschen Einzelhandels gaschromatographisch und veröffentlichten die Werte 2016 im Journal of Analytical Toxicology. Milchbrötchen französischer Art erreichten 1,21 Gramm Ethanol je 100 Gramm, Burgerbrötchen amerikanischer Art 1,28 Gramm.

Ein Bier mit 0,5 Prozent Vol. kommt auf 0,39 Gramm je 100 Milliliter. Diese Backwaren liegen also etwa beim Dreifachen. Bei den Säften fällt der Vergleich anders aus: Traubensaft erreichte 0,29 bis 0,86 Gramm pro Liter, Apfelsaft 0,06 bis 0,66 Gramm, Orangensaft 0,16 bis 0,73 Gramm, jeweils deutlich unter den 3,9 Gramm pro Liter des alkoholfreien Biers.

Die Banane schließlich widerlegt die gängige Behauptung. Eine reife Banane enthielt 0,02 Gramm Ethanol je 100 Gramm, eine sehr reife 0,04 Gramm. Damit liegt das alkoholfreie Bier je Masseneinheit rund zwanzigfach darüber, nicht darunter. Die Spurenmenge Ethanol im Alltag ist real und unvermeidbar, aber die beliebte Bananenrechnung dreht das Verhältnis um eine Größenordnung ins Falsche.

LandAllgemeine Grenze (Gramm Ethanol je Liter Blut)Atemalkohol (Milligramm je Liter)Obergrenze für die Bezeichnung alkoholfrei (Prozent Vol.)
Deutschland0,50,250,5
Belgien0,50,220,5
Frankreich0,50,251,2
Spanien0,50,251,0
Niederlande0,50,220,1

Für unerfahrene Fahrende gelten überall strengere Regeln, die quer durch diese Tabelle laufen. Deutschland verhängt nach Paragraf 24c StVG ein absolutes Verbot, Frankreich setzt 0,2 Gramm pro Liter für die Probezeit an, und Spanien 0,3 Gramm pro Liter in den ersten beiden Jahren sowie für Berufsfahrende.

Wann schlägt ein Abstinenznachweis trotzdem an?

Ein einziger Testtyp kehrt die Antwort um, und es ist nicht das Atemalkoholmessgerät. Abstinenzkontrollen, wie sie in der Suchtbehandlung, in betrieblichen Programmen und bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verwendet werden, suchen nach Ethylglucuronid und Ethylsulfat im Urin. Diese direkten Ethanolmetaboliten bleiben deutlich länger nachweisbar als Ethanol selbst und reagieren auf Konzentrationen weit unterhalb jeder Atemtestschwelle.

Thierauf und Kollegen prüften genau diesen Punkt und veröffentlichten das Ergebnis im Oktober 2010 in Forensic Science International: Ein Trinkversuch mit 2,5 Litern alkoholfreiem Bier je Person erzeugte messbare Konzentrationen beider Marker im Urin. Für Menschen, deren Abstinenz auf diesem Weg geprüft wird, ist ein alkoholfreies Bier daher keine neutrale Handlung, unabhängig davon, was das Verkehrsrecht erlaubt.

Zwischen Verkehrskontrolle und Abstinenznachweis liegen mehrere Zehnerpotenzen an Empfindlichkeit, und beide Verfahren beantworten unterschiedliche Fragen. Wer in der Probezeit fahren will, hat mit dem Freiburger Ergebnis eine belastbare Auskunft. Wer eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder ein Abstinenzprogramm durchläuft, richtet sich nach den dort vereinbarten Regeln und klärt den Punkt vorab. zeroproof.one führt diesen Vergleich fort, sobald sich nationale Grenzwerte oder Kennzeichnungsregeln ändern.